Reisegarantie

Intertreck AG und Water Ways AG sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 

Dadurch sind die von Konsumenten für eine Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie eine allfällige Rückreise sichergestellt. Das Merkblatt «Konsumenteninformation zur Reisegarantie für Pauschalreisen» gibt Ihnen detaillierte Auskunft darüber. Sie erhalten dieses bei allen am Garantiefonds angeschlossenen Reisebüros. Weitere Informationen finden Sie unter www.garantiefonds.ch.

Wie schützt der Garantiefonds den Pauschalreisenden?

Die Stiftung bezweckt die Sicherstellung der Einzah­lungen und der Rückreise von Pauschalreisekunden der am Garantiefonds angeschlossenen Reise­ver­anstal­ter und Reisevermittler. Kommt ein Pauschal­reisekunde zu finanziellem Schaden, weil das ihm die Reise veran­staltende oder vermittelnde Reiseunternehmen zahlungs­unfähig ist bzw. in Konkurs steht, wird ihm dieser finan­zielle Schaden, beschränkt auf den Reise­preis, aus dem Garantiefonds rücke­r­­­st­attet.

Wie erkenne ich das seriöse Reiseunternehmen, das am Garantiefonds beteiligt ist?

Achten Sie bei der Wahl Ihres Reiseunter­nehmens auf das Gütesiegel Reisegarantie. Ihr einbezahltes Reisegeld und damit auch Ihre Rückreise sind im unerwarteten Fall der Insolvenz Ihres Reiseunternehmens gesichert.

Was passiert, wenn ein Reiseunternehmen zahlungsunfähig wird und Sie als Kunde zu Schaden kommen?

Vor Antritt der Pauschalreise: Sie haben bereits eine Anzahlung oder die Gesamtzahlung für Ihre Pauschalreise geleistet und erfahren, dass wegen Zahlungs­unfähigkeit Ihres Reiseunternehmens Ihre Reiseunterlagen / -Gut­scheine / -Tickets nicht honoriert werden.

Erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrer Buchungs­stelle und / oder beim Reiseveranstalter, ob und warum obige Nach­richt zutrifft. Nach Bestätigung der Ungültigkeit Ihrer be­­zahl­ten Reiseunterlagen wenden Sie sich an die Ge­schäftsstelle der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds, die weitere Abklärungen für Sie trifft und Ihnen im Schadenfall das Schadenanzeigeformular zwecks Erledigung der Rückerstattung Ihrer Zahlungen zustellt.

Während der Pauschalreise:

Sie haben Ihre Pauschalreise schon angetreten und werden unterwegs mit dem Umstand kon­frontiert, dass Ihre Reiseunterlagen/ -Gutscheine/ -Tickets nicht mehr akzeptiert werden. Zuerst bestehen Sie darauf, dass Ihnen die bezahlten Leistungen erbracht werden. In vielen Fällen ist der Leistungsträger (das Transportunternehmen, Hotel, Mietwagengesellschaft, lokale Reisebüro oder andere) verpflichtet, Ihre rechtsgültigen Reiseunterlagen zu honorieren, ungeachtet, ob die Zahlung Ihres Reise­unter­nehmens eintrifft oder nicht. Als Zweites wenden Sie sich, sofern vorhanden, an einen an Ihrem Reiseziel vertre­tenen, schweizerischen Reiseveranstalter, der Mitglied des Garantiefonds ist. In der Not können Sie die Ge­schäftsstelle der Stiftung telefonisch oder mittels Fax direkt kon­tak­tieren. Wenn «alle Stricke reissen», bezahlen Sie vor Ort die Ihnen ge­stellten Forderungen der Leistungsträger und verlangen nach Rückkehr bei der Geschäftsstelle der Stiftung das Schadenanzeigeformular. (Achtung: Quittungen auf­bewahren!)

Beachten Sie bitte für die Schadenbegleichung folgende Grundsätze:

1. Melden Sie der Geschäftsstelle Ihre belegten Forderungen sofort nach Rückkehr von Ihrer Reise an. Sie erhalten dann das Formular Schadenanzeige, das Sie nicht später als 60 Tage nach Abschluss der Reise ausgefüllt einreichen müssen.

2. Bewahren Sie alle Beweismittel über Ihre Zahlungen auf. Es kann nur auf belegte Forderungen eingegangen werden.

In der Not erreichen Sie die Geschäftsstelle der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche in Zürich unter
Telefon 044 488 10 70
E-Mail: info@garantiefonds.ch